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Compliance

Unternehmerische Verantwortung

Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller für die MEGGLE-Gruppe relevanten, geltenden gesetzlichen Vorschriften, internen Richtlinien, vertraglichen Verpflichtungen, Branchenstandards sowie ethischen Grundsätze. Mit dem Gebot der Einhaltung der geltenden Compliance-Regelungen und Grundsätze gewährleisten wir unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Lieferantinnen und Lieferanten, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber ein stets verantwortungsbewusstes, wirtschaftlich ethisches und transparentes, unternehmerisches Handeln. Gleiches erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Lieferantinnen und Lieferanten, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die MEGGLE-Gruppe versteht die Einhaltung der Compliance-Regelungen als elementaren Eckpfeiler zur Sicherung des langfristigen Geschäftserfolgs des Unternehmens. Ebenso gilt die Einhaltung dem Schutz der unternehmenseigenen Reputation sowie der Reduktion von Haftungsrisiken.

„In der MEGGLE-Gruppe legen wir großen Wert auf Verantwortung, gegenseitigen Respekt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Henning Dehler, CFO

Umweltschutz & Nachhaltigkeit

Zielgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement

Die MEGGLE-Gruppe übernimmt Verantwortung für den Umweltschutz. Wir verpflichten uns, den Umweltschutz auf allen Ebenen des Unternehmens weiter voranzutreiben. Als eines der ersten Unternehmen der bayerischen Milchindustrie haben wir ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem im eigenen Qualitätsmanagement integriert. Zielgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement und die damit verbundene Umsetzung gesetzlicher Vorgaben bzw. Neuerungen (wie beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) genießen bei uns einen besonderen Stellenwert.

Datenschutz

Verantwortungsvoller Umgang mit Daten

Den uns anvertrauten Daten und Informationen gilt ein besonderer Schutz. Die MEGGLE-Gruppe pflegt folglich einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit diesen und ergreift zielgerichtete technische und organisatorische Maßnahmen, um sie vor Missbrauch, Weitergabe, unerlaubter Verarbeitung oder Löschung zu schützen.

Arbeitsrecht

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Neben der selbstverständlichen Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, verfolgt die MEGGLE-Gruppe innovative Ansätze zur Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes.

Wettbewerbsrecht

Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen

Im Sinne des fairen Wettbewerbs begreift die MEGGLE-Gruppe die Einhaltung aller internationalen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen durch alle Beschäftigten und Führungskräfte als wichtiges Grundprinzip des eigenen unternehmerischen Handelns.

Korruptionsprävention

Wirksame Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung

Wir setzen uns mit Entschlossenheit gegen Korruption, Bestechung und andere Formen von unlauterem Wettbewerb ein. Verstöße werden durch die MEGGLE-Gruppe nicht geduldet und mit entsprechenden Konsequenzen sanktioniert.


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten

Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Für MEGGLE findet das Gesetz zum 01.01.2024 Anwendung, unser verpflichtender Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird erstmals zum Ende des ersten Quartals des darauffolgenden Jahres veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zum Download in unserer Grundsatzerklärung.

Meldung von möglichen Verstößen

Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, also insbesondere Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Hinweise auf die Einhaltung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die bei einem unserer unmittelbaren Lieferanten oder in unserem Unternehmen selbst vorliegen sollten, können Sie jederzeit über unser MEGGLE-Hinweisgebersystem vertraulich oder falls gewünscht anonym an die Compliance Stelle übermittelt werden. Der Eingang eines Hinweises wird entsprechend bestätigt und durch den Menschrechtsbeauftragten bearbeitet. Dieser ist weisungsunabhängig in der Bearbeitung und gewährleistet die Vertraulichkeit. Zudem finden die Regelungen zu unserem Hinweisgebersystem Anwendung.


Hinweisgebersystem

EU-Whistleblower RICHTLINIE (EU) 2019/1937 und Hinweisgeberschutzgesetz

Die MEGGLE-Gruppe legt großen Wert auf eine offene Kommunikation und transparente Geschäftsvorgänge. Folglich hat jeder MEGGLE-Mitarbeitende oder jede andere natürliche Person über unser Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Verstöße gegen geltendes nationales oder internationales Recht oder andere Missstände gemäß EU-Whistleblower Richtlinie 2019/1937 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) an die Compliance-Stelle der MEGGLE Group GmbH zu melden. Die Meldung kann durch den Hinweisgebenden selbst entweder vollkommen anonym oder auch unter Angabe seiner persönlichen Daten vorgenommen werden.

Im Fall einer anonymen Meldung können Sie unter Nennung eines Pseudonyms und eines selbst vergebenen Passworts zu einem späteren Zeitpunkt den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung zum Sachverhalt einsehen. Merken Sie sich in diesem Fall bitte unbedingt die selbst vergebenen Zugangsdaten. Ihre Anonymität bleibt diesbezüglich gewährleistet.

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