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Hinweisgebersystem

EU-Whistleblower RICHTLINIE (EU) 2019/1937 und Hinweisgeberschutzgesetz

Jeder MEGGLE-Mitarbeitende oder jede andere natürliche Person hat über unser Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Verstöße gegen geltendes nationales oder internationales Recht oder andere Missstände gemäß EU-Whistleblower Richtlinie 2019/1937 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) an die Compliance-Stelle der MEGGLE Group GmbH zu melden. Die Meldung kann durch den Hinweisgebenden selbst entweder vollkommen anonym oder auch unter Angabe seiner persönlichen Daten vorgenommen werden.

Im Fall einer anonymen Meldung können Sie unter Nennung eines Pseudonyms und eines selbst vergebenen Passworts zu einem späteren Zeitpunkt den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung zum Sachverhalt einsehen. Merken Sie sich in diesem Fall bitte unbedingt die selbst vergebenen Zugangsdaten. Ihre Anonymität bleibt diesbezüglich gewährleistet.

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